Der Gesetzgeber hat neue Voraussetzungen durch das SGB IX für das Leben behinderter Menschen geschaffen. In den großen Städten Deutschlands werden Projekte mit dem persönlichen Budget probeweise realisiert (Umsetzung beginnt Deutschlandweit im Jan. 2008). Auch die Arbeitsassistenz wird immer häufiger genutzt. Allerdings wird der ländliche Raum bislang nicht in diese Entwicklung integriert. Die Umsetzung des SGB IX insbesondere die Beratung durch gemeinsame Servicestellen, die Möglichkeit der Arbeit- und persönlichen Assistenz werden mit Sicherheit auch unsere ländliche Region in den nächsten Jahren verändern. Dies nehmen wir zum Anlass, als Betroffene selbstbestimmt tätig zu werden.
Behindert (betroffen) ist nach § 2 SGB IX Abs. 1 jeder Mensch, dessen körperliche Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Dies bedeutet also, das hier jede Person miteinbezogen werden kann, auch psychisch kranke, alte Menschen, chronisch Kranke … es ist gleichgültig, wann und unter welchen Umständen die Einschränkung erworben wurde.
Wer sind wir?
Die Mitglieder des Vereins Selbstbestimmtes Leben Uelzen e. V. sind Menschen mit und ohne Behinderungen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Beratungssituation vor Ort zu verbessern. Wir wollen Assistenzleistungen in den Bereichen der persönlichen Assistenz und der Arbeitsassistenz anbieten, um Menschen, die ebenfalls von Behinderungen betroffen sind, unterstützend zur Seite zu stehen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir wollen:
- die Beratungssituation des Landkreises durch den Aufbau einer Budgetberatungsstelle zu verbessern
- Unterstützung bei der Suche von Assistenten in den Bereichen der persönlichen- und Arbeitsassistenz anbieten. Dies soll durch den Aufbau eines Assistenzpools realisiert werden
- Beratung für Firmen und Selbständige um ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, behinderte Menschen sinnvoll und effizient in Ihren Firmen zu integrieren (Integrationsberatung)
- Bedarfsermittlung am Arbeitsplatz durchführen
- Konfliktlösung am Arbeitsplatz anbieten
- Konfliktlösungen im Alltag mit Assistenz erarbeiten
Dies soll geschehen durch die Assistenz bei der:
- Antragsstellung
- Praktikumsplatzsuche
- Assistenzleistung: Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung, zur Organisation und/oder praktischen Nutzung von Arbeitsassistenz benötigen
- Beratung: Bei dem Thema Arbeitsassistenz und persönliche Assistenz, mit fachlichem Austausch


